Kosten im Griff dank Bonusheft
Von vielen Patienten wird es immer noch stiefmütterlich geführt, dabei ist es doch bares Geld wert: das Bonusheft. Auch ist die Frage nach dessen Gültigkeit aus Fachkreisen doch schon längst und mehrfach mit einem eindeutigen "Ja" beantwortet.
Bitte denken Sie daran: Bei lückenloser Führung erhält der Patient einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse. Lückenlose Führung bedeutet, einen regelmäßigen Eintrag des Zahnarztes bei den jährlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen. Ab fünf Jahren hat der Patient zum ersten Mal Anspruch auf einen Bonus beim Zahnersatz und bekommt 20 Prozent mehr Zuschuss. Nach weiteren fünf Jahren erhöht der Bonus sich erneut auf 30 Prozent des Krankenkassenzuschuss. Statt 50 Prozent bekommen Sie also 60 oder sogar 65 Prozent der Kosten erstattet.
Sollten Sie bisher kein Bonusheft geführt haben, lohnt es sich auf jeden Fall, beim nächsten Zahnarztbesuch damit zu beginnen. Sie bekommen es direkt von Ihrem Zahnarzt.
Waren Sie in den letzten Jahren bereits regelmäßig beim Zahnarzt, ohne ein Bonusheft zu führen, können Sie Ihre Besuche nachtragen lassen. Zahnärzte sind verpflichtet, die Krankenakte mindestens drei Jahre nach Abschluss der letzten Behandlung aufzubewahren. Hieraus lässt sich feststellen, wann und warum Sie bei ihm waren.







