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Reportage des Monats: Fissuren

Techniken der Fissurenversiegelung
Vor der eigentlichen Fissurenversiegelung müssen die Zähne gründlich durch den Zahnarzt gereinigt und getrocknet werden. Anschließend wird die Fissur und die unmittelbare Umgebung mit ein schwachen Säure „angeätzt“. Dabei entsteht eine leicht raue Oberfläche, auf welcher das Versiegelungsmaterial besser haften bleibt. Diese dünnflüssige Kunststoffmasse wird mit einer biegsamen Spritze direkt in die Fissur gefüllt und mittels Lichteinwirkung durch UV-Licht gehärtet. Durch den ausgehärteten Versiegler werden die Fissuren vollständig abgedeckt und die Zähne sind an dieser Stelle nun mehrere Jahre vor Karies geschützt. Meist wird wird unmittelbar nach der Versiegelung noch Fluoridlack auf den behandelten Zahn gegeben, um den Wiederaufbau von Mineralien im angeätzten Zahnschmelz zu fördern. Des Weiteren muss abschließend die Okklusion (der Biss) geprüft werden.

Welche Kosten entstehen bei einer Fissurenversiegelung?
Eine Fissurenversiegelung kann seit 1993 bei den ersten und zweiten bleibenden Backzähnen als kassenärztliche Leistung im Rahmen der Individualprophylaxe-Programms  bei 6-17-jährigen abgerechnet werden.

Bei Erwachsenen und bei einer Versiegelung an Milchzähnen, Prämolaren und Grübchen von Front- und Eckzähnen ist eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich. Für eine Abrechnung muss deshalb die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) herangezogen werden.

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