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Reportage des Monats: Fluorid

Sollte man Fluorid dann überhaupt verwenden?
Generell gilt, dass die Kombination von fluoridhaltiger Zahnpasta mit fluoridhaltigem Speisesalz in fast allen Altersgruppen eine hohe kariespräventive Wirkung erzielt! So wird auch ein deutlich besserer Effekt erzielt als mit Fluoridtabletten – es erfolgt ein geringerer systemischer Fluorideintrag mit deutlich besserer Wirkung zu einem geringeren Fluoroserisiko. Fluoridtabletten sollten bei Kindern auch nur dann verabreicht werden, wenn kein fluoridiertes Speisesalz verwendet wird. Die Dosierung sollte dabei den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) entsprechen. Lassen Sie sich vor der Einnahme von Fluoridtabletten als Arzneimittel von Ihrem Arzt beraten – dieser kann dann eine sogenannte Fluoridzufuhranamnese durchführen und Ihnen sagen, ob in Ihrem Fall ein Einsatz von Tabletten überhaupt sinnvoll bzw. notwendig ist.

Fluorid – die richtige Dosis macht's!
Besonders bei Kindern ist auf die richtige Dosierung des Fluorids zu achten. So sollten Kinderzahnpasten nicht über 500 ppm Fluorid enthalten. So wird einerseits gewährleistet, dass das Milchgebiss gut vor Karies geschützt wird und andererseits ist das Risiko einer Zahnfluorose minimal. Die Verwendung von Kinderzahnpasten endet mit 6 Jahren, da hier die ersten bleibenden Zähne vorhanden sind. Bei ihnen besteht oft ein erhöhtes Kariesrisiko, so dass auf eine Zahnpasta mit höherem Fluoridgehalt gewechselt werden kann. Diese sogenannten Juniorzahnpasten sollten die Grenze von 1.500 ppm Fluorid einhalten. Bei Erwachsenenzahnpasten kann der Fluoridgehalt schließlich noch höher sein.

Fazit:

  • Die Kombination von fluoridhaltiger Zahnpasta und fluoridiertem Speisesalz ist in jedem Alter vorteilhaft. Im Gegensatz zur Verwendung von Fluoridtabletten führt sie zu einem geringerem systemischen Fluorideintrag und hat eine höhere Wirkung mit geringem Fluoroserisiko.
  • Fluoridtabletten sollten vor allem bei Kindern nur nach Dosierungsempfehlungen der DGZMK und nur nach Beratung durch den Zahnarzt eingenommen werden.

 

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