Heil- und Kostenplan
Bevor der Zahnarzt mit der Zahnersatz-Behandlung beginnt, sollte er Ihnen als Grundlage immer einen vertraglich vereinbarten Heil- und Kostenplan erstellen. Dieser dient dazu, sich von der Krankenkasse eine Kostenzusage für den Festzuschuss geben zu lassen und Ihren Eigenanteil kalkulieren zu können. Der genehmigte Plan hat nur eine Gültigkeit von sechs Monaten, so dass Ihr Zahnarzt den Plan relativ zeitnah zur Behandlung anfertigen sollte. Dann schickt er ihn entweder direkt zur Krankenkasse oder Sie lassen ihn dort selbst genehmigen.
Der Plan dient zur Dokumentation, welche Behandlung vorgenommen werden muss und welche Kosten dadurch voraussichtlich entstehen.
Zum 1. Januar wurde das Formular des Heil- und Kostenplans geändert und besteht nun aus zwei Teilen. Im ersten Teil werden die für die Abrechnung mit der Krankenkasse notwendigen Daten aufgeführt. Im zweiten Teil erhalten Sie Ihre individuelle Kostenaufstellung.
Der Heil- und Kostenplan muss laut Gesetz von Ihrem Zahnarzt immer kostenlos erstellt werden.







