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Kassenleistung vs. Eigenleistung

Welche Leistungen im Zahnersatzfall von der Krankenkasse übernommen werden, welche Sie selbst zu tragen haben und mit welchen Zusatzkosten Sie eventuell rechnen müssen, darüber informieren wir Sie im Folgenden:

Regelversorgung oder Nichtregelversorgung
Wie bereits erwähnt, haben Sie als Patient aufgrund der Änderungen in der Gesundheitsreform die Möglichkeit zu wählen, welche Art von Zahnersatz Sie gerne beanspruchen möchten. Es gibt dabei eine Unterscheidung der Krankenkassen und Zahnärzte zwischen gleichartigem und andersartigem Zahnersatz. Bei einem gleichartigen Zahnersatz kommen zur Regelversorgung noch zusätzliche Leistungen hinzu. Bei einem andersartigen Variante entscheidet sich der Patient für eine komplett von der Regelversorgung abweichende Behandlungsart.

Beispiel: Fehlt Ihnen ein Zahn im Unterkiefer, ist die normale Regelversorgung bei diesem Befund eine Brücke. In diesem Fall bekommen Sie von den Krankenkassen 50 Prozent der durchschnittlichen Kosten als Festzuschuss erstattet. Aus ästhetischen Gründen könnten Sie sich hier auch für eine keramische Vollverblendung der Brücke entscheiden -  diese gilt als gleichartiger Zahnersatz. Die Zuzahlung müssten Sie selbst tragen. Die dritte Variante ist der andersartige Zahnersatz - in diesem Fall anstatt der Brücke ein Implantat. Sie bekommen nach wie vor den Festzuschuss für die Brücke und müssen aber den Rest selbst tragen. Dieser wird vom Zahnarzt direkt als Privatleistung mit Ihnen abgerechnet.

Begleitleistungen
Meist fallen zusätzliche, zahnärztliche Behandlungen an, die aber mit der eigentlichen Zahnersatzversorgung nichts zu tun haben, wie etwa Lokalanästhesien, Röntgenaufnahmen oder Ähnliches. Ohne sie wäre eine korrekte Grundbehandlung nicht möglich oder für den Patienten unzumutbar. Auch hier wird bei der Abrechnung unterschieden. Im Rahmen der Regelversorgung werden diese Leistungen ohne Aufpreis abgerechnet. Fallen die Begleitleistungen allerdings nur an, weil Sie sich für einen gleichartigen oder andersartigen Zahnersatz entschieden haben, werden Ihnen diese Kosten privat nach der GOZ in Rechnung gestellt. Inwieweit diese Kosten eventuell doch von der Krankenkasse erstattet werden könnten, ist noch nicht geklärt - fragen Sie in Ihrem speziellen Fall am besten dort nach.

Laborkosten
Fällt ein Zahnersatz an, kommen leider auch immer noch erhebliche Fremdkosten durch die anfallenden Laborarbeiten dazu. Hierzu zählen der vor Beginn notwendige Abdruck und die anschließende Herstellung des Zahnersatzes. Wird er aus Edelmetall gefertigt, steigen diese Kosten noch weiter. Diese Laborkosten werden nach zwei in Deutschland gängigen Listen, wie dem bundeseinheitlichen Verzeichnis zahntechnischer Leistungen (BEL) und der bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB), berechnet. Da allerdings beide Listen jeweils mit den höchsten Preisen rechnen, können sich örtlich andere Preise ergeben.

 

Schon gewusst?
Seit dem 1. Januar 2005 gilt, dass die Preise der gewerblichen Zahnlabors den Bundesdurchschnitt nur noch um maximal fünf Prozent unter- oder überschreiten dürfen. So kann es aber immer noch passieren, dass trotz der bundeseinheitlichen Regelungen für Festzuschüsse regionale Unterschiede bei den Eigenanteilsberechnungen entstehen.

Erfahren Sie mehr zum Thema Zahnersatzkosten im Beitrag zum Bonusheft.

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