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Zahnarztrechnung begleichen

Für die Bezahlung Ihrer Zahnersatzbehandlung gibt es verschiedene Methoden und gesetzliche Regelungen - wir stellen Sie Ihnen vor.

Krankenversichertenkarte oder Chipkarte

Die Krankenversichertenkarte ist die Karte von Ihrer Krankenkasse, die Sie bei jedem Arztbesuch vorzeigen müssen. Bei der Bezahlung über diese Karte wird sie in ein EDV-Gerät eingelesen und die Abrechnung erfolgt automatisch -  Sie müssen sich um nichts mehr weiter kümmern. Allerdings verlieren Sie als Patient dabei jegliche Kostentransparenz, denn Sie erfahren überhaupt nicht, was die Behandlung nun wirklich gekostet hat. Für die Abrechnung mit der Chipkarte werden vom Zahnarzt alle Abrechnungsdaten elektronisch gespeichert und meist nach einem Vierteljahr an die Kassenärztliche Vereinigung (KZV) übermittelt. Hier wird die Gesamtabrechnung für Zahnärzte sortiert nach den Krankenkassen erzeugt. Die Krankenkassen erfahren so die für ihre Mitglieder abgerechneten Behandlungskosten und überweisen dann den Gesamtbetrag an die KZV. Ist das Geld dort eingegangen, wird dem Zahnarzt der ihm zustehende Anteil überwiesen.

Kostenerstattung
Anstelle der Abrechnung über die Chipkarte gibt es noch die Möglichkeit der Kostenerstattung. Dabei erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt eine Rechnung und überweisen ihm den Gesamtbetrag. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen den berechneten Anteil zurücküberwiesen. Dieses Verfahren ist zwar für Sie als Patienten etwas aufwändiger, aber dafür haben Sie einen Überblick über alle anfallenden Kosten. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass die Kostenerstattung momentan nur pauschal für alle ärztlichen Behandlungen möglich und nur für einen Zeitraum von einem Jahr wählbar ist. Dadurch entstehen oft deutliche Nachteile für Patienten, denn oft rechnen Ärzte solche privaten Abrechnungen teurer ab als mit der Kasse. Daher wird empfohlen, die Abrechnung per Chipkarte zu wählen.

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