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Zahnregulierung

Ein Spezialgebiet der Zahnmedizin, welches sich mit Zahn- und Kieferfehlstellungen beschäftigt, ist die Kieferorthopädie. Sie setzt dann ein, wenn durch Kiefer- und Zahnfehlstellungen Sprechstörungen, Kiefergelenksprobleme oder Kau- und Abbeißprobleme auftreten. Weitere Behandlungsgebiete sind Schäden am Zahnhalteapparat oder Zahntraumata. Eine kieferorthopädische Behandlung kann allerdings auch schlicht aus ästhetischen Gründen in Frage kommen.

Wie entstehen Zahn- oder Kieferfehlstellungen?
Fast kein Gebiss ist von Natur aus perfekt - leichte Verschiebungen und Zahnfehlstellung sind nahezu bei jedem Menschen zu beobachten. Das bedeutet aber nicht, dass auch bei jedem eine kieferorthopädische Behandlung sein muss. Zahnfehlstellungen können verschiedene Ursachen haben - einige haben genetische Ursachen und tauchen in einer Familie immer wieder auf. Gewohnheiten im Kleinkindalter, wie extremes Daumenlutschen oder An-der-Flasche-nuckeln tragen ihr Übriges dazu bei, den Kiefer zu verändern. Ebenfalls problematisch ist es, wenn schon Kleinkinder aufgrund von Karies einen Milchzahn verlieren oder wenn die Milchzähne zu lange im Kiefer verbleiben. Sollten sich die vorhandenen Zahnfehlstellungen als Problem erweisen, wird dies zuerst von Ihrem Zahnarzt festgestellt. Falls eine Zahnregulierung erforderlich ist, erfolgt daraufhin eine Überweisung zum Kieferorthopäden. Nach einer weiteren gründlichen Untersuchung wird dieser seine Diagnose erstellen und die weiteren Behandlungsschritte einleiten.

Behandlungsmethoden
Das Gebiss sollte möglichst schon im Kindesalter auf Zahn- und Kieferfehlstellungen hin untersucht werden - bei Mädchen etwa im Alter von acht bis zehn Jahren und bei Jungen aufgrund der späteren Entwicklung im Alter von zehn bis zwölf Jahren. Die Kieferorthopädie umfasst dabei drei Behandlungsbereiche - die myofunktionelle Therapie, die Funktionskieferorthopädie und die Orthodontie. Die myofunktionelle Therapie wird angewandt, wenn falsche Zungen- oder Mundfunktionen vorliegen oder Kiefergelenksbehandlungen nötig sind. Hierbei kommen Behandlungen mit Mundvorhofplatten in Frage, wenn es keinen richtigen Mundschluss gibt. Bei der Kiefergelenksbehandlung werden Aufbissschienen eingesetzt. Die Funktionskieferorthopädie hingegen regt die Muskelkräfte an und nutzt diese zur Bewegung von Zähnen sowie zur Umformung des Kiefers und des Kiefergelenks aus, um so Zahn- und Kieferfehlstellungen zu korrigieren. Die Orthodontie setzt schließlich speziell bei Zahnfehlstellungen ein. Sie kann in jedem Alter eingesetzt werden und berichtigt die Fehlstellung durch Bewegungen des Zahns im Knochenfach.

Alle drei Behandlungsarten werden mit Hilfe von herausnehmbaren oder fest sitzenden Apparaturen - so genannten Zahnspangen - vorgenommen. Allerdings führen kieferorthopädische Eingriffe generell nur zu einem positiven Ergebnis, wenn der Patient seinen Teil dazu beisteuert und die Zahnspange regelmäßig trägt. Normalerweise beginnt die Behandlung zwischen dem neunten und zwölften Lebensjahr, sobald die Milchzähne durch die bleibenden Zähne ersetzt wurden. Bei Erwachsenen können Zahnfehlstellungen ebenfalls noch behandelt werden. Allerdings dauert hier die Behandlung meist etwas länger als bei Kindern.

Was zahlt die Krankenkasse?
Bei Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Jahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung zu 80 Prozent, wenn durch die Zahn- oder Kieferzahnstellung Kauen, Beißen, Atmen oder Sprechen beeinträchtigt werden. Ein Eigenanteil von 20 Prozent bleibt dabei übrig - dieser wird Ihnen zurückerstattet, sobald der Kieferorthopäde den erfolgreichen Abschluss der Behandlung meldet.
Für Erwachsene, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, besteht ein Anspruch nur dann, wenn sehr schwere Kieferanomalien vorliegen.

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