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Vorsorge

Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt

Neben den Prophylaxe-Maßnahmen, für die jeder daheim durch das Zähneputzen und eine gesunde Ernährung sorgen kann, ist der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt zur Vorsorgeuntersuchung äußerst wichtig.

Nutzen Sie diese kostenlose Möglichkeit, die als Leistung von der Krankenkasse übernommen wird, am besten zweimal im Jahr, um eventuelle Schäden möglichst frühzeitig zu erkennen.

Falls nötig, kann hierbei einmal im Jahr eine Zahnsteinentfernung vorgenommen werden.

Einmal in zwei Jahren ist die Durchführung eines Parodontalen Screening Index empfehlenswert. Hier werden mit einer speziellen Messsonde die Zahnfleischtaschen, die Blutungsneigung und die Rauigkeit der Zahnoberfläche untersucht.

Diese regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen sind besonders zur Früherkennung von Tumoren im Mundraum notwendig. So sollte Ihr Zahnarzt die gesamte Mundhöhle einem systematischen Check unterziehen, insbesondere bei Risikopatienten, wie etwa Rauchern.
Sind Sie sich nicht sicher, dass Ihr Zahnarzt dies jedes Mal vornimmt, fragen Sie ihn einfach danach!

Professionelle Zahnreinigung
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zähne vom Zahnarzt professionell reinigen zu lassen. Durch die professionelle Zahnreinigung (PZR) werden alle weichen und harten Beläge sowie Bakterien von den Zähnen entfernt. Somit wird Karies und Zahnbetterkrankungen effektiv vorgebeugt.

Eine professionelle Zahnreinigung läuft folgendermaßen ab: Vor Beginn wird eine gründliche Untersuchung des gesamten Gebisses vorgenommen. Danach werden sämtliche Beläge auf Zahnoberflächen, zwischen den Zähnen und in den Zahnfleischtaschen mit speziellen Werkzeugen beseitigt. Nach der Beseitigung dieser harten Beläge geht es mit Hilfe von kleinen Bürstchen und Zahnseide an die weichen Ablagerungen. Anschließend werden die Zähne poliert, um sie zu glätten und so eine erneute Ablagerung an rauen Stellen zu vermeiden. Zum Abschluss werden die Zähne noch fluoridiert, um sie besser vor Säureattacken zu schützen.

Die PZR wird mittlerweile in vielen Zahnarztpraxen angeboten - fragen Sie doch einfach Ihren Zahnarzt danach!

Normalerweise wird die PZR im Abstand von sechs Monaten zur idealen Ergänzung der täglichen Zahnpflege empfohlen - doch auch dies sollten Sie individuell mit Ihrem Zahnarzt absprechen.

Die PZR gilt allerdings als Eigenleistung und wird daher nicht von der Krankenkasse übernommen und muss vom Patienten selbst bezahlt werden. Wie hoch diese Kosten sind, hängt vom Aufwand ab und wird daher individuell berechnet.

 

Schon gewusst?
Lassen Sie bei Ihren Vorsorgeterminen Ihr Bonusheft beim Zahnarzt ausfüllen! Wer nachweisen kann, dass er die letzten fünf bzw. zehn Jahre einmal jährlich beim Zahnarzt war, wird mit einem Bonus belohnt. So zahlen die Krankenkassen bei einem Zahnersatz statt 50 Prozent einen Bonus von 60 bzw. 65 Prozent der Regelversorgung.

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